Rechtsschutz
Die Mitglieder des vbs können über den BBB Rechtsschutz erlangen.
Der Rechtsschutz des BBB umfasst sowohl die Beratung als auch die rechtliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren.
Allerdings ist eine Rechtsschutzgewährung ausschließlich in Rechtsstreitigkeiten möglich, die mit der beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst in Zusammenhang stehen (vgl. § 3 der Rechtsschutzordnung). In anderen Fällen ist dem BBB auf Grund des Rechtsberatungsgesetzes ein Tätigwerden nicht möglich. Dem Rechtsschutz unterliegen daher keine Streitigkeiten aus dem privaten Bereich wie etwa Familien - oder Mietrecht.
Unter anderem im Interesse der wirtschaftlichen Verwendung der Mitgliedsbeiträge wird in bestimmten Fällen kein Rechtsschutz gewährt (§ 4 der Rechtsschutzordnung).
So ist insbesondere erforderlich, dass die Sache ausreichende Erfolgsaussichten aufweist. Unnötige Streitigkeiten sollen vermieden werden.
Außerdem sind vom Rechtsschutz nur Streitigkeiten umfasst, die nach dem Beginn der Mitgliedschaft entstanden sind.
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